Spenden

Nach dem Wahlkampf ist vor dem Wahlkampf. Und um weiterhin genau so aktiv und kreativ unsere Ziele verfolgen zu können wie bisher, benötigen wir für Flyer, Flaggen, Infotische und weiteren Klein- und Großkram Geld. Jede noch so kleine Spende sorgt dafür, dass wir weiterhin durch Aktionen auf uns aufmerksam machen und das Piratenorange in den Köpfen von noch mehr Menschen festsetzen können. Es gilt: Klarmachen zum Ändern! Um das alles zu finanzieren, sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen.

Spenden an den Bezirksverband

Ihr könnt auch für die politische Arbeit in der ganzen Oberpfalz spenden.

Barspenden

Spenden in bar sind bis zu einem Betrag von 1.000 Euro beim Schatzmeister möglich. Bei Fragen wende Dich bitte an den Schatzmeister

Spendenquittungen

Zum Absetzen ist bis zu 200 Euro der Überweisungbeleg ausreichend. Verwendungszweck „Spende“ muss enthalten sein. Wer diesen nicht dem Finanzamt zeigen will, kann eine Spendenquittung bei unserem Schatzmeister beantragen. Bitte gib dazu deinen Namen und deine Anschrift sowie den gespendeten Betrag und das Spendendatum an!

Steuerliche Absetzbarkeit

Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34 g EStG ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Es können 50% des gespendeten Betrags direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die effektive Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteispenden geleistet, kann der diese Grenze übersteigende Teil der Spendensumme gemäß § 10 b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die effektive Steuerersparnis für diesen Anteil vom persönlichen Steuersatz ab. Werden pro Kalenderjahr Parteispenden von mehr als 3.300 Euro (Zusammenveranlagung 6.600 Euro) geleistet, ist der diese Grenze übersteigende Teil der Spendensumme nicht mehr steuerlich begünstigt. Abssetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Firmen) können Parteispenden nicht absetzen. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Staatliche Bezuschussung

Für Spenden von natürlichen Personen erhält die Piratenpartei 0,38 Euro zusätzlich für jeden gespendeten Euro. Für den Zuschuss werden pro Person maximal 3.300 Euro berücksichtigt.

Veröffentlichung

Spenden ab einer Höhe von 50.000 Euro müssen unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend veröffentlicht werden.

Satzung der Piratenpartei

Auszug aus der Bundessatzung: § 7 – Spenden (1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt. (2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden. (3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. (4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu. (5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 Euro können bar erfolgen. (6) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln. Hinweis: Einige Textpassagen wurden aus wikipedia.org entnommen und unterliegen der Creative Commons Attribution/Share Alike Lizenz. Daher unterliegt auch diese Seite dieser Lizenz.