Informationelle Selbstbestimmung – Teil 1

„Wissen ist Macht und nichts wissen macht auch nichts“. Kann man dieses alte Sprichwort auf unsere heutige Zeit übertragen?

Die Antwort auf diese Frage werde ich schuldig bleiben, ich möchte jeden Leser selbst seine Antwort finden lassen.

„Ich“ und „Du“ als Person gibt es nicht mehr, inzwischen ist jeder nur noch eine Nummer oder ein Hash-Wert in einer Datenbank. Wenn ich bei einer Kundenhotline anrufe ist nicht die erste Frage, „Wie heißen Sie?“, die erste Frage lautet „Was ist Ihre Kundennummer?“. Natürlich erleichtert das viel, ich muss mir nicht immer meinen Namen merken, die Verwechslungsgefahr kann ausgeschlossen werden und jemand der nur meinen Namen kennt, kann sich ohne Kundennummer nicht für mich ausgeben.

Also alles nur zu unserem Vorteil?

Die Gefahr besteht nicht darin, dass eine Datenbank etwas über uns weiß, sondern darin, dass wir nicht wissen was diese Datenbank weiß. Unerlaubter Zugriff und Verknüpfung von Datenbanken sind noch ein weiteres Thema. Sollten wir nicht Herr über unsere Daten sein? Haben wir nicht ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung [1]?

Einen Anfang dieses Recht auch durchzusetzen machen die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, [2] die am 01.04.2010 in Kraft getreten sind. Ich kann nur jedem raten auch von diesem Recht Gebrauch zu machen, hierzu gibt es auf der Seite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einige Vordrucke [3].

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung [2] http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Themen/WirtschaftUndFinanzen/VerbrSchutzAuskunfteien/Artikel/AuskunfteienNeueReglungen.html?nn=408908 [3] http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/15_NovelleAuskunfteien.html?nn=408908

Edit: informelle –> informationelle